
Eigenmietwert abschaffen!
Jetzt richtig abstimmen!
Die Stimmunterlagen sind eingetroffen. Wer den Eigenmietwert endlich abschaffen will, muss jetzt dem Bundesbeschluss über Zweitwohnungssteuern zustimmen.
Am 28. September stimmen wir über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Die Vorlage ist mit dem Bundesbeschluss über Zweitwohnungen gekoppelt. Dieser ermöglicht Kantonen, Zweitwohnungen zu besteuern. Ob eine solche kantonale Steuer tatsächlich eingeführt wird, beurteilt jeder Kanton für sich aufgrund seiner Gegebenheiten. Wer den Eigenmietwert abschaffen will, sagt darum JA zum Bundesbeschluss über Zweitwohnungen.
Viele Senioren haben ihr Leben lang gespart, um im Alter schuldenfrei und sicher im eigenen Zuhause leben zu können. Doch der ungerechte Eigenmietwert bestraft genau dieses eigenverantwortliche Handeln: Er belastet ältere Menschen mit einer Steuer auf Einkommen, das sie gar nicht erzielen. Für Senioren mit tiefer Rente bedeutet die Eigenmietwertsteuer im schlimmsten Fall: Ausziehen! Die Abschaffung des Eigenmietwerts ist ein wichtiger Schritt für sicheres Wohnen im Alter.
Komitee

Bernhard Achermann
Vorstand Schweizerischer Verband für Seniorenfragen (SVS)

Daniel Schwab
Quästor Schweizerischer Verband für Seniorenfragen (SVS)

Rolf Hegetschweiler
ehemaliger Nationalrat FDP ZH

Toni Dettling
ehemaliger Stände-und Nationalrat FDP SZ

Ida Glanzmann
ehemalige Nationalrätin Die Mitte LU

Joachim Eder
ehemaliger Ständerat FDP ZG

Corina Eichenberger
ehemalige Nationalrätin FDP AG

Köbi Büchler
ehemaliger Nationalrat Die Mitte SG
Unterstützerliste
Vorname | Nachname | Titel | Ort |
---|---|---|---|
Fabienne | Bachmann | SVS Delegierte im Schweizerischen Seniorenrat, Fraktionspräsidentin | Belp |
Martin | Bornhauser | alt Stadtpräsident Uster | Nänikon |
Urs | Bösch | Vorstand Schweierischer Seniorenrat | Wallisellen |
Ueli | Brügger | Einsiedeln | |
Linda | Camenisch | Kantonsrätin FDP | Wallisellen |
Reto | Cavegn | Oberengstringen | |
Georges | Christen | Wettingen | |
Ueli | Fischer | ehemaliger Nationalrat FDP | Kanton Aargau |
Anton N | Fritschi | Co Präsident Seniorenverein Arlesheim, e Landrat BL | Arlesheim |
Kim | Füllemann | Bonstetten |
Argumente:
Sicheres Wohnen im Alter
Im Ruhestand sinkt das Einkommen, doch der Eigenmietwert bleibt – und erhöht die Steuerlast oft massiv. Gerade ältere Menschen mit knappen Renten geraten so unter Druck. Wer Jahrzehnte lang gespart hat, darf im Alter nicht durch eine fiktive Steuer aus dem eigenen Heim vertrieben werden.
Keine Strafe für Schuldenabbau
Viele ältere Wohneigentümer haben ihre Hypothek abbezahlt und können deshalb keine Schuldzinsabzüge mehr geltend machen. Statt belohnt zu werden, zahlen sie noch mehr Steuern. Dieses System ist unschweizerisch und bestraft Eigenverantwortung.
Altersvorsorge nicht untergraben
Wohneigentum ist Teil der Altersvorsorge. Es wird häufig mit Geldern aus der Säule 2 oder 3a finanziert. Die Eigenmietwert-Steuer macht genau diese Vorsorge zunichte, indem sie im Alter eine zusätzliche Steuerlast erzeugt. Die Abschaffung dieser ungerechten Steuer stärkt die finanzielle Sicherheit im Alter.
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Ein Beispiel
Frau Gisler (78) muss ihre Wohnung verlassen
Stellen Sie sich vor: Rita Gisler und ihr Mann lebten immer bescheiden und arbeiteten viel. Vom Ersparten kauften sie sich eine kleine Eigentumswohnung. Solange sie beide arbeiteten, war der Eigenmietwert zwar ungerecht, aber noch bezahlbar. Schlimmer wurde es nach der Pension. Und als ihr Mann starb, wurde es für Frau Gisler finanziell zu eng. Trotz kleiner Rente kam jedes Jahr eine hohe Steuerrechnung. Letztlich musste sie ihre Wohnung verlassen. Mit dem Eigenmietwert bestraft der Staat die Sparsamen. Damit muss endlich Schluss sein.